Sitzung des Hauptausschusses
Stadt Oranienburg, in der Orangerie im Schloßpark am 24.09.2018 um 17:00.
öffentliche Bekanntmachung HA 24.09.18 115 KB
https://www.oranienburg.de/seite/111091/politik.html
Achtung: B-Plan Änderung droht zu kippen:
Nicht ganz unerwartet kommt das von der Stadt Oranienburg beauftragten Rechtsgutachten zu der Schlussfolgerung, dass eine Herabstufung der Nutzung von einem Industrie- und Gewerbegebiet zu einem ausschließlichem Gewerbegebiet rechtlich nicht haltbar ist und aufgrund der damit verbundenen Rechtsverstöße mit hohen finanziellen Haftungsrisiken (Planungsschaden) verbunden seien kann. Dass dieses Gutachten zu diesem Ergebnis kommt ist nicht überraschend und kann durch jeden juristischen Leihen nachvollzogen werden: Denn im Mittelpunkt der Untersuchungen stand der Ansatz, durch eine B-Plan Änderung den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) zu verhindern.
Das war aber nicht das primäre Ziel der Beschlussfassung der Stadtverordneten vom 05.03.18 zur Änderung des B- Planes. Es ging vielmehr darum, die Lebensqualität in der westlichen Randlage der Stadt Oranienburg, dem Ortsteil Germendorf und den anliegenden Gemeinden Leegebruch und Oberkrämer zu erhalten und nicht durch eine möglich Ansiedlung von Umwelt belastenden Müllverbrennungsanlagen, Fettaufbereitungsanlagen, Klärschlammverbrennungsanlagen etc. zu beeinträchtigen. Es ging darum, einen vor 18 Jahren beschlossenen Bebauungsplan (B-Plan), den geänderten städtebaulichen Entwicklungen anzupassen.
Die umfassende Stellungnahme unseres Rechtsanwalts zum Rechtsgutachten der Stadt Oranienburg, legt auf 26 Seiten eine Vielzahl fachlicher Mängel offen und widerspricht der Schlussfolgerung, dass es sich bei der Zielstellung des Beschlusses um ein unzulässiges Planänderungsverfahren handelt. Das Gutachten von RA Heinz kann per E-Mail unter info@pro-germendorf.de beim Aktionsbündnis angefordert werden
Die Verhinderung der Planänderungsverfahrens und damit die weitere Möglichkeit Umwelt belastende Industrieanlagen in Germendorf zu genehmigen, kann nur im Interesse einzelner, nämlich dem privaten Eigentümer des Grundstückes und den potentiellen Investoren sein – aber nicht der Allgemeinheit!
Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.09.18 der Beschluss zur Durchführung des Planänderungsverfahrens zurückgezogen wird. Wir gehen davon aus, dass die Firma Intec Engineering mit ihrem Bauantrag beim Landesumweltamt nur noch auf eine „positive“ Entscheidung aus Oranienburg wartet.
Sprechen Sie mit ihren Abgeordneten, kommen Sie zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.09.18 um 17:00 Uhr in die Orangerie, beantragen Sie Rederecht und zeigen Sie ihren Protest gegenüber der Stadtverwaltung , die den Beschluss zur Einleitung eines Planänderungsverfahrens schnellstmöglich wieder rückgängig machen möchte.
Schreiben Sie an den Bürgermeister der Stad Oranienburg, denn er war mit dem Wahlversprechen angetreten, alles im Interesse der Bürger und der Stadt Oranienburg zu tun, um diese Region zu einer attraktiven und lebenswerten Metropole im Norden von Berlin zu entwickeln!