Die Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Industriegebiet an der Gewerbestraße Germendorf“ der Gemeinde Oberkrämer waren nur in einem Punkt erfolgreich: eine Asphaltmischanlage wird es auf dem rund 4,6 Hektar großen Industriegebiet nicht mehr geben. „Wir begrüßen die textliche Anpassung des B-Plans, wonach nur noch eine Anlage zur Aufbereitung bituminöser Baustoffe, aber nicht eine zum Schmelzen genehmigungsfähig ist“, sagt Dirk Bernhardt, Pressesprecher des Vereins Pro Umwelt Oberhavel. „Auch die Gemeinde Leegebruch begrüßt diese Änderung, sodass eine Asphaltmischanlage dort nicht mehr errichtet werden darf“, sagt Bauamtsleiter Norman Kabuß. Gerade die Emissionen einer solchen Anlage hätten vor allem Leegebruch getroffen. Für diese Planänderung sei man der Gemeindevertretung Oberkrämer dankbar.
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