Treffen mit mit AWU und Firma Grunske zum Thema Ausbau der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und Erweiterung der Kapazitäten
Vor einigen Tagen trafen sich der Vereinsvorsitzende Ralph Mech und Pressesprecher Dirk Bernhardt zu einem Gespräch mit den Geschäftsführern der AWU Oberhavel GmbH Manfred Speder und der Grunske-Metall-Recycling GmbH & Co. KG Jörg Rauschenbach zum Thema Ausbau der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und Erweiterung der Kapazitäten der Firma. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung eines Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Für die fachlichen Fragen stand daher Herr Stefan Hollick von der das Verfahren begleitenden IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH zur Verfügung.
Ein weiterer wesentlicher Grund für die Antragstellung sind die seit dem 01.01.2019 geltenden Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach Gewerbeabfallverordnung,
welche eine Sortierquote von 80 Massenprozenten sowie eine Recyclingquote von 30 Massenprozenten vorsehen. Inhaltlich handelt es sich um die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur E-Schrottzerlegung, Pressen von Polysterol, Ballierung von Abfällen, Vorbehandlung von Ersatzbrennstoffen, eine Baumischabfall-Sortieranlage und Holzrecyclinganlagen für Altholz AI bis AIII bzw. AIV.
Nach Einsichtnahme der vom 15.04. bis 14.05.2020 in der Stadtverwaltung ausliegenden Unterlagen durch den Verein, ergaben sich im Rahmen der gemeinsamen Besprechung eine Reihe von Fragen für die Runde,
welche zum Teil bei einer Betriebsbesichtigung erörtert wurden. Die Umstrukturierungen auf dem Betriebsgelände bringen eine Reihe von Verbesserungen nicht nur für den Betriebsablauf. Die Lagerflächen von gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen werden getrennt.(…ist das wirklich so? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, gefährliche und nicht gefährliche Abfälle wurden bisher „offen“ auf einer Fläche gemeinsam gelagert?) Gefährliche Abfälle werden nur in verschlossenen Behältern oder unter Dachflächen gelagert, wodurch das Ausspülen von Schadstoffen auf dem Gelände verhindert wird. Zusätzlich wird ein neues Versickerungsbecken mit zwei vorgeschalteten Lamellenklärern errichtet um die Entwässerung des Niederschlagswasser zu verbessern.
In Sachen Brandschutz hat die Firma nach dem Brandereignis vom letzten Jahr den vorbeugenden Brandschutz nochmal deutlich verstärkt. Eine Rund-um die-Uhr Bestreifung des Geländes und Kontrolle der Haufwerke mittels Wärmebildkameras soll bereits die Entstehung von Bränden verhindern.
Im Gespräch zeigte sich, dass die Geschäftsführung sehr verantwortungsvoll und offen mit der Umweltproblematik umgeht. Die Vereinbarkeit von gesetzlichen Vorschriften und
wirtschaftlichen Erfordernissen ist jedoch in Betracht der komplexen Stoffströme und der teilweise eingeschränkten Verwertbarkeit der Reststoffe eine große Herausforderung.
Inhaltlich konnte die Geschäftsführung die Fragen der Vereinsvertreter vollumfänglich und nachvollziehbar beantworten. In Sachen Immissionsschutz offenbarten sich hinsichtlich
Staub, Lärm und Verkehr differenzierte Standpunkte. Grundsätzlich bemühe sich die Firma auch im eigenen Interesse und der ihrer Mitarbeiter die Belastungen gering zu halten.
Das schalltechnische Gutachten wurde auf Grundlage einer Maximalbelastung des Gesamtgrundstückes ohne Berücksichtigung der Vorbelastungen erstellt. Diese zeigt eine Belastung von Germendorf Am Birkenwäldchen und Leegebruch Wiesenweg nahe des Grenzbereiches. Kritisch wurde durch den Verein Pro Umwelt festgestellt, dass Die Vorbelastungen im gesamten Industriegebiet und die zu erwartenden aus dem neuen Industriegebiet Oberkrämer finden sich hier darin nicht wieder finden. Das Gutachten für das GI Oberkrämer berücksichtigte die bereits vorhandenen Vorbelastungen und enthält daher sektorenorientierte Lärmkontingente. Wie will das Landesamt für Umwelt die Einhaltung dieser Kontingente künftig kontrollieren und regulieren?
Der durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit sich verstärkende LKW-Verkehr auf den Straßen in Germendorf und um Leegebruch findet ebenso keine Berücksichtigung im Verfahren. Zur Bewältigung dieser Beeinträchtigungen ist sicher eine überregionale Herangehensweise durch alle Beteiligten inkl. Kommunen erforderlich.
Der Verein bedankt sich für das offene Gespräch bei allen Beteiligten!
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