Update! Ortsbeirat stellt Eilantrag zur Änderung des Bebauungsplans des Germendorfer Industriegebiets.

Der Germendorfer Ortsbeirat Olaf Bendin, hat bei der heutigen Bau-Auschusssitzung der Stadt Oranienburg einen Eilantrag gestellt, den B-Plan Nr 6. des ehemaligen Heinkel Werks West, vom Industriegebiet in ein Gewerbegebiet zu ändern.

Der Antrag, ob der Eilantrag bei der heutigen Ausschusssitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, wurde mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zur Abstimmung gebracht und als TOP 3 auf die Tagesordnung gesetzt.

Herr Bendin bekam die Möglichkeit seinen Eilantrag ausführlicher zu Begründen. Eine Entscheidung wurde aber auf die nächste Haupt-Ausschusssitzung vertagt. Die Mitglieder des Bau-Ausschusses wurden erst im nicht-öffentlichen Teil des Sitzungstermins zu dem geplanten Bauvorhaben informiert.

Zum heutigen Ausschusstermin sind ca. 50 betroffene Anwohner erschienen, um ein Zeichen gegen die Klärschlammverbrennungsanlage zu setzten.

Über den Eilantrag von Ortsbeirat Olaf Bendin wird am 19. Februar 2018 im Vollausschuss beraten.

Wir hoffen das dieser Tagesordnungspunkt dieses Mal aufgrund des hohen öffentlichen Interesses in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt wird.

Bei der heutigen öffentlichen Fragestunde hat darüber hinaus Herr Marco Babatschew aus Germendorf einen bereits im Vorfeld eingereichten Frage-Katalog* angesprochen und nochmals auf die Standort- Unverträglichkeit der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage hingewiesen.

Die Antworten des Bau-Auschusses wurden Herrn Babatschew am Ende des öffentlichen Teil in einem Umschlag übergeben. Die Antworten der Stadtverwaltung finden Sie hier:

http://www.pro-germendorf.de/wp-content/uploads/2018/01/Antwort-auf-die-Anfrage-zur-Einwohnerfragestunde-am-30.01.2018-zum-Bau-einer-Kl%C3%A4rschlammverbrennungsanlage-im-Gewerbegebiet-Germendorf.pdf

*) Eingereichter Fragen-Katalog zur Beantwortung in der Bürgersprechstunde zu TOP2 der Sitzung, die bei dem Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Wilde eingereicht wurden:

a) zum Genehmigungsverfahren:

• Durch wen sind Sie über die

beabsichtigte Schlammverbrennungsanlage erstinformiert worden (durch die Fa. INTEC, das LUGV oder anderweitig)?

• Haben bereits Einführungsgespräche mit dem Betreiber / Ersteller stattgefunden und welchen Inhalt hatten diese Gespräche ggf.?

• Wurden Sie im Rahmen des Scoping Verfahrens vom LUA zu einer fachlichen Stellungnahme zum geplanten Vorhaben aufgefordert?

• Wer hat ggf. diese Stellungnahme für die Stadt Oranienburg abgegeben und wie wurde die dafür notwendige fachliche Qualifikation seitens der Stadtverwaltung sichergestellt?

• Wurde fachliche Hilfe – analog des von der Gemeinde Leegebruch beauftragten Gutachterbüros Koch – in Anspruch genommen?

• Haben Sie die Stellungnahme fristgerecht abgegeben, musste hier Fristverlängerung beantragt und gewährt werden und wie ist der derzeitige Stand?

• Ist mit dem Ortsbeirat der Gemeinde Germendorf vorab eine Abstimmung erfolgt, wie sich die Gemeinde zur geplanten Anlage positioniert?

• Wurde die gegenständliche Zulässigkeit der Anlage im Gewerbegebiet Germendorf anhand des vorliegenden Bebauungsplanes geprüft?

• Wie ist die derzeitige Position der Stadt Oranienburg zu dem geplanten Vorhaben?

• Gibt es weitergehende Vorabsprachen, um für kommunale Unternehmen Entsorgungskapazität bei der Klärschlammbeseitigung zu schaffen und potentielle Anlagenauslastung zu sichern?

• Besteht eine Absicht der Stadt Oranienburg, sich an dem geplanten Vorhaben inhaltlich und kostentechnisch zu beteiligen (analog einer „Public private Partnership“)?

• Wurden durch die Stadt Oranienburg oder den Betreiber weitere Standorte im Stadtgebiet in Bezug auf einen möglichen Anlagenstandort geprüft oder vorgeschlagen?

b) zur Anlage der Fa. INTEC:

• Derzeit ist keine Referenzanlage in der geplanten Größenordnung von 80.000 t/a von der Fa. INTEC verfügbar – dient Germendorf als Pilotgroßprojekt?

• Die vorgesehene Verbrennungstechnik „Wirbelschichtofen“ wird mit Luftüberschuss betrieben, daher findet sich ein erhöhter NOx Anfall im Abgas. Wird das zur diesbezüglichen Reinigung verwendete SNCR Verfahren mit Ammoniak oder Harnstoff betrieben und wie werden die entsprechenden Sicherheitsrichtlinien berücksichtigt?

• Der Wassergehalt der Schlämme ist mit bis zu 70% für eine direkte Verfeuerung zu hoch. Wie erfolgt die bislang nicht spezifizierte Vortrocknung und wo verbleibt das ggf. kontaminierte Restwasser?

• Wie erfolgt der Umschlagprozess der Schlämme ohne Geruchsbelästigung für die Anwohner?

• Unter Berücksichtigung des Brennwertes der Klärschlämme ist kein kontinuierlicher Anlagenbetrieb ohne Stützenergie möglich. Über welche Anlagenbestandteile wird die Zusatzenergie bereitgestellt?

• Die Höhe des Abgaskamins (30 m) erscheint im Verhältnis zur benannten Wärmeleistung von 70 MW/h um ca. 15% zu gering. Wurde diese Höhe (die Ausbreitungsrechnung der Abgase nach der TA Luft wesentlich bestimmt) auf Plausibilität geprüft?

• Wo sollen sich die Klärschlamm – Lagerkapazitäten zur Überbrückung der transportfreien Zeiträume (WE + 8 Nachtstunden / Wochentag) befinden, die zu einem kontinuierlichen Anlagenbetrieb notwendig sind?

• Wohin werden die Sinterprodukte / Aschen (ca. 40.000 t/a) verbracht / entsorgt?

• Wie wird die ab 2026 gesetzlich vorgeschriebenen Phosphorrückgewinnung bereits in der Planung durch die Fa. INTEC berücksichtigt?

• Soll bzgl. dieser Rückgewinnungen eine spätere Anlagenerweiterung vorgenommen werden?

lbeversdorff

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